Terms of service


Alle Teile erhalten ✅ – hier sind die sauber formatierten AGB:


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Pro Out Corporate Fashion GmbH


§ 1 Allgemeines

  1. Sämtliche, auch zukünftige, Lieferungen und Leistungen der Pro Out Corporate Fashion GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Bei Auftragserteilung, spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren, gelten diese Bedingungen als angenommen.

  2. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Das Verkaufspersonal bzw. die Handelsvertreter von Pro Out Corporate Fashion GmbH sind nicht berechtigt, Einkaufsbedingungen des Käufers als verbindlich anzuerkennen oder von unseren Bedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam.


§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Angebote und Preislisten von Pro Out Corporate Fashion GmbH sind freibleibend.

  2. Sämtliche Bestellungen müssen, um rechtswirksam zu werden, von Pro Out Corporate Fashion GmbH schriftlich bzw. fernschriftlich bestätigt werden. Die Bestätigung kann durch die Auslieferung der bestellten Ware ersetzt werden.


§ 3 Lieferfristen und Lieferzeit

  1. Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass Pro Out Corporate Fashion GmbH diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat. Bei Festlegung von Lieferungen innerhalb bestimmter Fristen gelten alle Lieferungen als rechtzeitig erfolgt, wenn sie am letzten Tag der Frist unser Lager bzw. das Lager der Vorlieferanten verlassen haben.

  2. Fixtermine i. S. des § 376 HGB werden nur anerkannt, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Der Hinweis „fix" oder „spätestens bis zum..." erfüllt die Voraussetzung eines solchen Fixgeschäftes nicht.

  3. Lieferfristen und Liefertermine verlängern sich um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder früheren Geschäften in Verzug ist. Gleiches gilt bei Ereignissen, die außerhalb unseres Willens liegen, insbesondere bei unseren Vorlieferanten.

  4. Erfolgt die Abnahme der Ware durch Verschulden des Käufers nicht rechtzeitig, so steht uns nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen das Recht zu, eine Rückstandsrechnung auszustellen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.


§ 4 Unterbrechung der Lieferung

  1. Wird die Einhaltung von Lieferterminen durch Gründe verzögert oder unmöglich gemacht, die Pro Out Corporate Fashion GmbH nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Lieferverspätung der Vorlieferanten, unverschuldete Betriebsstörung), so verlängert sich die Liefer- bzw. Abnahmefrist um die Dauer der Verhinderung, längstens jedoch um 8 Wochen zuzüglich einer angemessenen Nachlieferungsfrist. Pro Out Corporate Fashion GmbH ist in solchen Fällen berechtigt, für den nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

  2. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn Pro Out Corporate Fashion GmbH dem Käufer nicht unverzüglich Kenntnis von der entsprechenden Behinderung gibt.

  3. Hat die Behinderung länger als 8 Wochen gedauert, ist der Käufer berechtigt, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Dies ist schriftlich anzuzeigen.

  4. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.


§ 5 Nachlieferungsfrist

  1. Bei Vertragsabschluss wird automatisch eine Nachlieferungsfrist von 18 Tagen vereinbart. Sie gilt als erfüllt, wenn die Ware am letzten Tag von unserem Lager bzw. vom Lager des Vorlieferanten auf den direkten Weg zum Kunden gebracht wird.

  2. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Nachlieferungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Besteht der Käufer auf Erfüllung, muss er dies nach Ablauf der regulären Lieferfrist und vor Ablauf der Nachlieferungsfrist schriftlich anzeigen.


§ 6 Versand, Gefahrenübergang und Teillieferung

  1. Verpackung, Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Die Versandkosten trägt grundsätzlich der Käufer.

  2. Die Gefahr geht spätestens auf den Käufer über, sobald die Waren unser Lager bzw. das Lager unserer Vorlieferanten verlassen haben. Dies gilt auch für Teillieferungen.

  3. Pro Out Corporate Fashion GmbH ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, soweit sie innerhalb der vereinbarten Lieferfristen liegen. Bei speziellen Anfertigungen ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der Auftragsmenge zulässig.


§ 7 Zahlung

  1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Rechnungsverfalls ist grundsätzlich ausgeschlossen.

  2. Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Zahlungsbedingungen. Ist eine Zahlungsbedingung nicht schriftlich festgelegt worden, gilt automatisch „netto zahlbar bei Lieferung ab Werk".

  3. Zahlungen haben ausschließlich an Pro Out Corporate Fashion GmbH zu erfolgen. Handelsvertreter oder andere Personen sind nicht einzugsbevollmächtigt.

  4. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und ebenfalls nur erfüllungshalber angenommen.

  5. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich aufgelaufener Verzugszinsen verwendet.


§ 8 Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlung nach Fälligkeit können Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens 5 % über dem Basiszinssatz, verlangt werden. Die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens bleibt vorbehalten.

  2. Ist der Käufer mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtern sich seine Vermögensverhältnisse, kann Pro Out Corporate Fashion GmbH für noch ausstehende Lieferungen Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.

  3. Wird die entsprechende Zahlung nicht gewährt, kann Pro Out Corporate Fashion GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz in Höhe von mindestens 50 % des Auftragswertes verlangen.

  4. Bei speziell für den Käufer angefertigter Ware (z. B. mit Kundenetiketten, eigenen Designs) gibt der Käufer bereits bei Bestellung sein Einverständnis, dass Pro Out Corporate Fashion GmbH die Ware zur Schadensminderung ohne Einschränkung verwerten darf, sofern der Käufer die Ware nicht abnimmt.

  5. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Kaufpreis wegen Gegenansprüchen zurückzubehalten, die nicht aus der einzelnen Bestellung herrühren. Ein Aufrechnungsrecht besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche unser Eigentum (Vorbehaltsware).

  2. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in voller Höhe an uns abgetreten.

  3. Werden unsere Forderungen fällig oder verstößt der Käufer gegen seine Verpflichtungen, ist Pro Out Corporate Fashion GmbH berechtigt, a) die Ermächtigung zur Veräußerung der Vorbehaltsware zu widerrufen, b) die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, c) die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten.

  4. Der Käufer verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und uns zu berechtigen, seinen Betrieb zu betreten und die gelieferten Waren herauszunehmen.

  5. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderung dauerhaft um mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe frei.

  6. Gutschriften im Scheck-/Wechselverfahren beeinträchtigen den Eigentumsvorbehalt nicht.


§ 10 Mängelrüge und Gewährleistung

  1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt in ausreichenden Stichproben zu prüfen. Handelsübliche, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden.

  2. Erkennbare Mängel und Fehlbestände sind sofort nach Ablieferung, versteckte Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit, den Mangel zu prüfen, entfallen alle Mängelansprüche.

  3. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge nimmt Pro Out Corporate Fashion GmbH mangelhafte Ware zurück und liefert einwandfreie Ware. Pro Out Corporate Fashion GmbH ist auch berechtigt, den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

  4. Zur Geltendmachung von Fehlmengen und Beschädigungen ist der Käufer verpflichtet, ein Tatbestandsaufnahmeprotokoll des Frachtführers oder Spediteurs erstellen zu lassen.


§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Gegenleistungen ist Offenbach.

  2. Für sämtliche Ansprüche aus den mit Pro Out Corporate Fashion GmbH abgeschlossenen Kaufverträgen ist, soweit der Käufer Kaufmann ist, Gerichtsstand der Sitz von Pro Out Corporate Fashion GmbH. Pro Out Corporate Fashion GmbH ist berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäfts- und Wohnsitz in Anspruch zu nehmen.


§ 12 Haftungsausschluss

  1. Soweit Pro Out Corporate Fashion GmbH Vertragsgegenstände nach Vorgaben und Weisung des Auftraggebers herzustellen hat, haftet der Auftraggeber dafür, dass dadurch keine Rechte Dritter (z. B. eingetragene Geschmacks- oder Gebrauchsmuster) verletzt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pro Out Corporate Fashion GmbH von möglichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

  2. Pro Out Corporate Fashion GmbH ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Herstellung nach Vorgaben des Auftraggebers eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter darstellt.


§ 13 Schlussbestimmungen

Abweichende Vereinbarungen oder ergänzende Abreden bedürfen der Schriftform.

Rödermark, Mai 2016